Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

„Bod­den­haus Darss“, Nord­ka­ten 1, 18375 Wieck
Ver­mie­ter: Frank Ochse und Yvonne Kaiser, Lili­en­thal­straße 12, 10965 Berlin

1. Die all­ge­mei­nen Geschäfts­be­zie­hun­gen regeln das Ver­hält­nis zwi­schen Ihnen als Gast (Mieter) und uns als Ver­mie­ter. Sie sind Bestand­teil des Miet­ver­tra­ges.

2. Son­der­wün­sche und Neben­ab­re­den sind grund­sätz­lich möglich. Sie bedür­fen der schrift­li­chen Bestä­ti­gung durch den Ver­mie­ter. Zusatz­per­so­nen und Haus­tiere sind vor Rei­se­be­ginn anzu­mel­den. Die ent­spre­chen­den Gebüh­ren sind vor Rei­se­an­tritt zu ent­rich­ten.

3. Mit der Zusen­dung der Buchungs­be­stä­ti­gung (per E‑Mail) an den Gast ist der Miet­ver­trag zwi­schen Gast und Ver­mie­ter rechts­wirk­sam ent­stan­den. Eine Anzah­lung in Höhe von 30 % des Gesamt­miet­prei­ses ist inner­halb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungs­be­stä­ti­gung zur Zahlung fällig. Nach der erfolg­ten Anzah­lung wird vier Wochen vor Rei­se­an­tritt die Zahlung des Rest­be­trags fällig. Geben Sie bitte bei der Über­wei­sung Ihren Namen und den Rei­se­zeit­raum an. Bei nicht frist­ge­mä­ßen Zah­lun­gen ist der Ver­mie­ter berech­tigt das Feri­en­ob­jekt ander­wei­tig zu ver­mie­ten.

Kon­to­ver­bin­dung für Ihre Zah­lun­gen:
Zah­lungs­emp­fän­ger:  Yvonne Kaiser
Insti­tut:  DKB
IBAN: DE50 1203 0000 1013 0618 98
BIC:  BYLADEM1001

4. Das Feri­en­ob­jekt kann frü­hest­mög­lich um 16.00 Uhr bezogen werden. Die Schlüs­sel­über­gabe für ihr Feri­en­ob­jekt erfolgt per Schlüs­sel­tre­sor an Ihrem Feri­en­ob­jekt. Sie erhal­ten den Code recht­zei­tig vor Anreise. Eine Wei­ter­gabe des Codes an Dritte ist unter­sagt. Die Über­sen­dung des Codes kann erst nach voll­stän­di­ger Bezah­lung aller Kosten erfol­gen. Dazu gehören der Miet­preis, die Kurtaxe sowie gebuchte Zusatz­lei­stun­gen. Für die Ermitt­lung der Kur­tax­höhe ist der Mieter ver­pflich­tet Vor- und Zunamen sowie die Mel­de­adresse aller anrei­sen­den Gäste mit­zu­tei­len.

5. Sollten Sie das Feri­en­ob­jekt nicht in einem ord­nungs­ge­mä­ßen Zustand vor­fin­den, so teilen Sie dem Ver­mie­ter den Mangel inner­halb von 24 h nach Bezug mit. Der Ver­mie­ter muss die Mög­lich­keit erhal­ten, den Mangel inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist abzu­stel­len. Ansprü­che aus Bean­stan­dun­gen, die nicht unver­züg­lich vor Ort gemel­det werden, sind aus­ge­schlos­sen. Rekla­ma­tio­nen, die erst nach Ende des Auf­ent­halts bzw. nach Ver­las­sen des Feri­en­ob­jekts bei dem Ver­mie­ter ein­ge­hen, sind eben­falls vom Scha­den­er­satz aus­ge­schlos­sen.

6. Der Mieter ver­pflich­tet sich, die gemie­te­ten Sachen (Feri­en­ob­jekt, Inven­tar und Außen­an­la­gen) pfleg­lich zu behan­deln. Wenn während des Miet­ver­hält­nis­ses Schäden am Feri­en­ob­jekt und / oder dessen Inven­tar auf­tre­ten, ist der Mieter ver­pflich­tet, dies unver­züg­lich beim Ver­mie­ter anzu­zei­gen. Die ent­ste­hen­den Kosten für den Ersatz von Fehl­be­stän­den oder die Besei­ti­gung von Schäden am Inven­tar, der Ein­rich­tung oder am Objekt, die während Ihrer Miet­zeit ent­ste­hen, sind vom Mieter zum Selbst­ko­sten­preis sofort zu erset­zen.

7. Bereits bei der Ankunft fest­ge­stellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Ver­mie­ter gemel­det werden, anson­sten haftet der Mieter für diese Schäden. Bei nicht ver­trags­ge­mä­ßem Gebrauch des Feri­en­ob­jek­tes kann der Ver­mie­ter den Miet­ver­trag frist­los kün­di­gen. Dazu zählen ins­be­son­dere: Über­be­le­gung, Rauchen inner­halb des Feri­en­ob­jekts, uner­laub­tes Mit­brin­gen von Haus­tie­ren, Störung des Haus­frie­dens. Es besteht bei frist­lo­ser Kün­di­gung kein Recht auf Miet­preis­er­stat­tung. Bei Über­be­le­gung behal­ten wir uns die Nach­be­rech­nung des Miet­prei­ses vor. Für jedes Feri­en­ob­jekt ist ein PKW-Park­platz vor­han­den. Weitere Fahr­zeuge müssen auf öffent­li­chen Park­plät­zen abge­stellt werden. Das Zelten, sowie das Abstel­len von Wohn­wa­gen, Cam­ping­an­hän­gern und Wohn­mo­bi­len auf dem Grund­stück des Feri­en­ob­jek­tes ist unter­sagt. Auf­grund des Rohr­dachs (Reet­dach) ist das Grillen nicht gestat­tet.

8. Das Feri­en­ob­jekt ist am Abrei­se­tag bis 10.00 Uhr besen­rein für die End­rei­ni­gung zu ver­las­sen. Geschirr­spü­ler und Kühl­schrank sind zu leeren, Geschirr zu rei­ni­gen und wieder in die Schränke zu stellen. Der Haus­müll und leere Fla­schen sind in die ent­spre­chen­den Con­tai­ner zu geben. Türen und Fenster sind zu schlie­ßen, die Heizung ist aus­zu­stel­len. Der Schlüs­sel ist im Schlüs­sel­tre­sor zu depo­nie­ren. Sollte die Abreise ver­spä­tet erfol­gen, ist der Ver­mie­ter berech­tigt eine Nut­zungs­ge­bühr in Höhen von 50% des Über­nach­tungs­prei­ses für eine Nacht zu berech­nen.

9. Für den in Ihrem Feri­en­ob­jekt vor­han­de­nen Inter­net­zu­gang über­nimmt der Ver­mie­ter keine Ver­ant­wor­tung und Haftung, welche sich aus dem Besuch, Down­load, Bestel­lun­gen oder son­sti­ger Akti­vi­tä­ten für vom Gast besuch­ter Inter­net­sei­ten bzw. deren Inhalte ergibt. Der Ver­mie­ter haftet nicht für die Funk­ti­ons­fä­hig­keit der für den Inter­net­zu­gang erfor­der­li­chen Geräte sowie der Lei­stun­gen des Pro­vi­ders. Scha­dens­an­sprü­che wegen nicht vor­han­de­ner oder feh­ler­haf­ter Ver­bin­dung sind aus­ge­schlos­sen.

10. Das Abstel­len von Fahr­zeu­gen (Pkw, Fahr­rä­der, Fahr­rad­an­hän­ger) auf dem Grund­stück erfolgt in eigener Ver­ant­wor­tung. Der Ver­mie­ter haftet nicht für Beschä­di­gung oder Dieb­stahl. Die Benut­zung der Wasch­ma­schine im Wasch­raum erfolgt eben­falls in eigener Ver­ant­wor­tung. Für jeden Wasch­gang ist ein Nut­zungs­ent­gelt in Höhe von 3 Euro zu ent­rich­ten. Der Ver­mie­ter haftet nicht für even­tu­elle Schäden an der Wäsche, die in Folge der Nutzung der Wasch­ma­schine ent­ste­hen.

11. Der Ver­mie­ter haftet für ordent­li­che Bereit­stel­lung des Miet­ge­gen­stan­des. Scha­dens­an­sprü­che sind auf  Vorsatz und grobe Fahr­läs­sig­keit beschränkt. Für Straßen- und Bau­maß­nah­men kann der Ver­mie­ter nicht haftbar gemacht werden. Scha­dens­an­sprü­che sind gegen­über dem Ver­mie­ter für diese Fälle aus­ge­schlos­sen. Der Mieter zahlt auch den vollen Miet­preis, wenn seine per­sön­li­chen Vor­stel­lun­gen vom Miet­ob­jekt trotz Objekt­be­schrei­bung nicht zutref­fen.

12. Bei Stor­nie­rung des Feri­en­ob­jek­tes fallen fol­gende Kosten und Stor­no­ge­büh­ren an.

  • bis 90 Tage vor Miet­be­ginn: Stor­no­ge­bühr in Höhe von 60,00 €
  • bis 30 Tage vor Miet­be­ginn: 30 % des Miet­prei­ses
  • 29 bis 1 Tag vor Miet­be­ginn oder bei Nicht­er­schei­nen: 100 % des Miet­prei­ses

Bei jeder Stor­nie­rung wird zusätz­lich eine Stor­no­ge­bühr von 60,00 € fällig. Wir emp­feh­len Ihnen den Abschluss einer Rei­se­rück­tritt­ver­si­che­rung. Für den Fall ver­spä­te­ter Anreise oder frü­he­rer Abreise erfolgt keine Erstat­tung von Teilen des Miet­prei­ses. Eine Ersatz­per­son, die zu den genann­ten Bedin­gun­gen in Ihren Vertrag ein­tritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schrift­li­che Benach­rich­ti­gung genügt.

13. Sollte der Mieter sich aus dem Feri­en­quar­tier aus­ge­schlos­sen haben und es erfor­der­lich werden eine Fach­firma (Schlüs­sel­dienst) zum Öffnen der Tür hinzu zu ziehen, so trägt der Mieter diese Kosten. Bei Schlüs­sel­ver­lust durch den Mieter trägt dieser die Kosten für die Anschaf­fung und den Einbau einer neu zu instal­lie­ren­den Schließ­an­lage und der not­wen­di­gen Schlüs­sel.

14. Der Mieter erklärt sich damit ein­ver­stan­den, dass im Rahmen des mit ihm abge­schlos­se­nen Ver­tra­ges not­wen­dige Daten über seine Person gespei­chert, geän­dert und / oder gelöscht werden. Alle per­sön­li­chen Daten werden absolut ver­trau­lich behan­delt.

15. Fotos und Text auf der Website dienen der rea­li­sti­schen Beschrei­bung. Die 100-pro­zen­tige Über­ein­stim­mung mit dem Miet­ob­jekt kann nicht gewähr­lei­stet werden. Der Ver­mie­ter behält sich Ände­run­gen der Aus­stat­tung (z.B. Möbel) vor, sofern sie gleich­wer­tig sind.

16. Sollten ein­zelne Bestim­mun­gen dieses Ver­tra­ges ganz oder teil­weise rechts­un­wirk­sam sein oder ihre Rechts­wirk­sam­keit später ver­lie­ren, wird die Gül­tig­keit des Ver­tra­ges im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ver­pflich­ten sich die Par­teien an Stelle der unwirk­sa­men Rege­lun­gen eine wirk­same Rege­lung zu ver­ein­ba­ren, die den mit den unwirk­sa­men Rege­lun­gen ver­folg­ten wirt­schaft­li­chen Zweck unter Berück­sich­ti­gung der gesetz­li­chen Vor­schrif­ten am näch­sten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Par­teien nicht vor­ge­se­hene Lücke aus­weist.

Es gilt deut­sches Recht. Gerichts­stand und Erfül­lungs­ort ist der Wohnort des Ver­mie­ters.